§ 83 Prüfungsordnung BMHS

Alte FassungIn Kraft seit 23.6.2015

20. Unterabschnitt

Diplomprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik Diplomarbeit

§ 83

Im Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ ist eine ausbildungsspezifische Diplomarbeit zu verfassen.

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