§ 81c VAG

Alte FassungIn Kraft seit 20.8.1994

Bezugszeitraum: Abs. 1 und 5 ab 1.1.1995 § 119a Abs. 3 idF BGBl. Nr. 652/1994

Gliederung der Bilanz und der Konzernbilanz

§ 81c.

(1) In der Bilanz und der Konzernbilanz sind die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.

(2) Aktiva:

A. Immaterielle Vermögensgegenstände

I. Aufwendungen für das Ingangsetzen, Erweitern und Umstellen des Betriebes

II. Entgeltlich erworbener Firmenwert

III. Aufwendungen für den Erwerb eines Versicherungsbestandes

IV. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände

B. Kapitalanlagen

I. Grundstücke und Bauten

II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

  1. 1. Anteile an verbundenen Unternehmen
  2. 2. Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen
  3. 3. Beteiligungen
  4. 4. Schuldverschreibungen von und Darlehen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

III. Sonstige Kapitalanlagen

  1. 1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
  2. 2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
  3. 3. Hypothekenforderungen
  4. 4. Polizzendarlehen und -vorauszahlungen
  5. 5. Sonstige Darlehensforderungen
  6. 6. Guthaben bei Kreditinstituten
  7. 7. Andere Kapitalanlagen

IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft

C. Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherung

D. Forderungen

I. Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft

  1. 1. an Versicherungsnehmer
  2. 2. an Versicherungsvermittler
  3. 3. an Versicherungsunternehmen

II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft

III. Eingeforderte ausstehende Einlagen

IV. Sonstige Forderungen

E. Anteilige Zinsen und Mieten

F. Sonstige Vermögensgegenstände

I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten)

II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand

III. Eigene Aktien und eigene Partizipationsscheine

IV. Andere Vermögensgegenstände

G. Verrechnungsposten mit der Zentrale

H. Rechnungsabgrenzungsposten

I. Verrechnungsposten zwischen den Abteilungen

(3) Passiva:

A. Eigenkapital

I. Grundkapital

  1. 1. Nennbetrag
  2. 2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

II. Dotationskapital

III. Partizipationskapital

IV. Kapitalrücklagen

  1. 1. gebundene
  2. 2. nicht gebundene

V. Gewinnrücklagen

  1. 1. Sicherheitsrücklage
  2. 2. Gesetzliche Rücklage gemäß § 130 AktG 1965 in der jeweils geltenden Fassung
  3. 3. Sonstige satzungsmäßige Rücklagen
  4. 4. Freie Rücklagen

VI. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

B. Unversteuerte Rücklagen

I. Risikorücklage gemäß § 73a

II. Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen

III. Sonstige unversteuerte Rücklagen

C. Nachrangige Verbindlichkeiten

D. Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt

I. Prämienüberträge

  1. 1. Gesamtrechnung
  2. 2. Anteil der Rückversicherer

II. Deckungsrückstellung

  1. 1. Gesamtrechnung
  2. 2. Anteil der Rückversicherer

III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

  1. 1. Gesamtrechnung
  2. 2. Anteil der Rückversicherer

IV. Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung

  1. 1. Gesamtrechnung
  2. 2. Anteil der Rückversicherer

V. Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer

  1. 1. Gesamtrechnung
  2. 2. Anteil der Rückversicherer

VI. Schwankungsrückstellung

VII. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

  1. 1. Gesamtrechnung
  2. 2. Anteil der Rückversicherer

E. Versicherungstechnische Rückstellungen der fondsgebundenen Lebensversicherung

I. Gesamtrechnung

II. Anteil der Rückversicherer

F. Nichtversicherungstechnische Rückstellungen

I. Rückstellungen für Abfertigungen

II. Rückstellungen für Pensionen

III. Steuerrückstellungen

IV. Sonstige Rückstellungen

G. Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft

H. Sonstige Verbindlichkeiten

I. Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft

  1. 1. an Versicherungsnehmer
  2. 2. an Versicherungsvermittler
  3. 3. an Versicherungsunternehmen

II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft

III. Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals)

IV. Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute

V. Andere Verbindlichkeiten

I. Verrechnungsposten mit der Zentrale

J. Rechnungsabgrenzungsposten

(4) § 224 HGB in der jeweils geltenden Fassung ist nicht anzuwenden.

(5) Die Konzernbilanz umfaßt

  1. 1. zusätzlich zu den in Abs. 2 genannten Posten den Posten A. V. Unterschiedsbetrag gemäß § 254 Abs. 3 HGB in der jeweils geltenden Fassung
  2. 2. zusätzlich zu den in Abs. 3 genannten Posten die Posten A. VII. Ausgleichskosten für die Anteile konzernfremder Gesellschafter und A VIII. Unterschiedsbetrag gemäß § 254 Abs. 3 HGB in der jeweils geltenden Fassung.

Schlagworte

Polizzenvorauszahlung

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2023

Gesetzesnummer

10006594

Dokumentnummer

NOR12083660

alte Dokumentnummer

N5199441193J

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