§ 81 PBVG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1996

Inkrafttreten

§ 81

(1) § 81.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1996 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vor dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt erlassen werden, sie treten aber frühestens mit diesem Zeitpunkt in Kraft.

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