Inkrafttreten
§ 81
(1) § 81.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1996 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vor dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt erlassen werden, sie treten aber frühestens mit diesem Zeitpunkt in Kraft.
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