§ 7b MTD-Gesetz

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1996

Werbebeschränkung

§ 7b.

Im Zusammenhang mit der freiberuflichen Berufsausübung ist eine dem beruflichen Ansehen abträgliche, insbesondere jede vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Anpreisung oder Werbung verboten.

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