§ 7 ZIS-AbfrageV

Alte FassungIn Kraft seit 22.11.2016

Verständigung der Betroffenen und Abruf von Daten

§ 7.

(1) Die RTR-GmbH hat die Einmeldeverpflichteten gemäß § 1 ZIS-EinmeldeV, deren Daten gemäß § 6 einem Antragsteller zugänglich gemacht wurden, unverzüglich nach der Zugänglichmachung über die Identität des Antragstellers, über das Abfragegebiet und gegebenenfalls über den Detaillierungsgrad gemäß § 6 Abs. 1, in dem Informationen über Infrastrukturen zugänglich gemacht wurden, zu verständigen.

(2) Die RTR-GmbH hat die Verständigung gemäß Abs. 1 an die E-Mail-Adresse zu richten, die im ZIS-Einmelde-Portal bei dem Benutzer hinterlegt ist, der die zugänglich gemachten Informationen eingemeldet hat. Einmeldeverpflichtete gemäß § 1 ZIS-EinmeldeV können der RTR-GmbH abweichende oder zusätzliche E-Mail-Adressen bekannt geben, an die Verständigungen gemäß Abs. 1 gerichtet werden sollen.

(3) Einmeldeverpflichtete gemäß § 1 ZIS-EinmeldeV, die keine Abfrageberechtigung gemäß § 2 Abs. 2 erhalten, können bei der RTR-GmbH eine beschränkte Abfrageberechtigung für das ZIS-Abfrage-Portal beantragen, die ausschließlich dazu berechtigt, die gemäß § 6 Abs. 3 den Antragstellern zugänglich gemachten Plandarstellungen der eigenen Infrastrukturen oder Bauvorhaben im „Portable Document Format“ (PDF) abzurufen. § 2 Abs. 3 und Abs. 4 sind anzuwenden. Zugangsberechtigte gemäß diesem Absatz haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Abfrage-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu legitimieren. Die RTR-GmbH hat technisch sicherzustellen, dass Zugangsberechtigte gemäß diesem Absatz ausschließlich Zugang zu den im ersten Satz genannten Informationen erhalten. Die RTR-GmbH hat den Abruf von Daten nach diesem Absatz zu protokollieren.

(4) Einmeldeverpflichtete gemäß § 1 ZIS-EinmeldeV, die über eine Abfrageberechtigung gemäß § 2 Abs. 2 verfügen, können durch gemäß § 3 legitimierte Zugangsberechtigte die gemäß § 6 Abs. 3 den Antragstellern zugänglich gemachten Plandarstellungen der eigenen Infrastrukturen oder Bauvorhaben im „Portable Document Format“ (PDF) am ZIS-Abfrage-Portal abrufen.

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2019

Gesetzesnummer

20009697

Dokumentnummer

NOR40187753

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)