Die nun geltende Meisterprüfungsordnung für die Handwerke der Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeuger, Kürschner und Säckler wurde nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht, sondern ist im RIS unter „Kundmachungen, Erlässe“ abrufbar.
Arbeitskunde
§ 7.
Die Prüfung im Gegenstand Arbeitskunde hat Fragen aus folgenden Sachgebieten zu umfassen:
- 1. Arbeitsvorbereitung und Arbeitsablauf,
- 2. Arten der Verarbeitungsmethoden und
- 3. Erkennen und Beheben von Mängeln.
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2023
Gesetzesnummer
20000218
Dokumentnummer
NOR40001809
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