1. zum Bezugszeitraum vgl. § 11 2. zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 11 Abs. 2 Vergütungsverordnung 2024, BGBl. II Nr. 337/2024
Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter
§ 7.
Für die Tätigkeit als Behördenleiter bzw. als Stellvertreter des Behördenleiters gebühren dem Vorsitzenden der Übernahmekommission eine Jahrespauschale von 14 400 Euro und seinen Stellvertretern eine Jahrespauschale von je 4 800 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
04.12.2024
Gesetzesnummer
20009136
Dokumentnummer
NOR40170051
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