Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 29/1993)
Fachliche Sondervorschriften
§ 7.
Im Gegenstand Fachliche Sondervorschriften sind dem Prüfling Fragen über einschlägige Sicherheitsvorschriften der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes zu stellen.
Schlagworte
Prüfungsstoff
Zuletzt aktualisiert am
24.06.2019
Gesetzesnummer
10006735
Dokumentnummer
NOR12073426
alte Dokumentnummer
N51982172400
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