§ 7 Statistik - Weinernte, Weinvorräte, Weinlagerkapazität 1985

Alte FassungIn Kraft seit 24.7.1985

§ 7.

Das Österreichische Statistische Zentralamt hat die gemäß § 2 ermittelten Einzeldaten bezüglich der ertragsfähigen Weingartenflächen, der Weinernte, der Weinvorräte und der Weinlagerkapazität in landwirtschaftlichen Betrieben an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zur Aufnahme in das land- und forstwirtschaftliche Betriebsinformationssystem (LFBIS) zu übermitteln.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2018

Gesetzesnummer

10005591

Dokumentnummer

NOR12061557

alte Dokumentnummer

N4198513779S

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