4. Abschnitt – Ziele und Maßnahmen Grundwasser
Stufenweise Zielerreichung
§ 7.
Für die in der Tabelle GW-stufenweise-Zielerreichung im NGP Anhang-Wasserkörpertabellen-Grundwasser angeführten Grundwasserkörper wird eine stufenweise Gesamtzielerreichung festgelegt. Auf der Grundlage der in Kapitel 5.4.3 des NGP dargelegten Beurteilung werden für diese Wasserkörper folgende Angaben ausgewiesen bzw. festgelegt:
- 1. der Zeitpunkt der Zielerreichung;
- 2. die Gründe für die Fristerstreckung der Zielerreichung.
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2017
Gesetzesnummer
20006742
Dokumentnummer
NOR40117148
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