zum Inkrafttretensdatum vgl. § 3, RGBl. Nr. 153/1849
1. Dem ersten Satz des § 7 wurde möglicherweise durch § 39 Außerstreitgesetz, RGBl. Nr. 208/1854 derogiert. 2. Als Formular kommt das Formblatt des Verfahrens außer Streitsachen Nr. 4 in Betracht.
§. 7.
Der Gemeinde-Abgeordnete hat hiernach die in dem gedruckten Formulare der Todfallsaufnahme enthaltenen Rubriken unter seiner und der zugezogenen Personen Unterfertigung genau auszufüllen. Sollte Jemand der zugezogenen Personen des Schreibens unkundig seyn, so hat er sein Handzeichen, und ein Zeuge dessen Namen beizusetzen.
1. Dem ersten Satz des § 7 wurde möglicherweise durch § 39 Außerstreitgesetz, RGBl. Nr. 208/1854 derogiert.
2. Als Formular kommt das Formblatt des Verfahrens außer Streitsachen Nr. 4 in Betracht.
Schlagworte
Formblatt
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2025
Gesetzesnummer
10001658
Dokumentnummer
NOR12019320
alte Dokumentnummer
N2185011084R
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