zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 20 Abs. 4, BGBl. II Nr. 129/2011
Mündliche Prüfung
§ 7.
Die mündliche Prüfung umfaßt folgende Gegenstände:
- 1. Österreichisches Verfassungsrecht;
- 2. Aufbau und Organisation der österreichischen Behörden;
- 3. Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten einschließlich des Bundespersonalvertretungsrechts;
- 4. Verwaltungsverfahrensrecht;
- 5. Strafrecht, Strafprozeßrecht, Jugendgerichtsgesetz, die Vorschriften über den Straf- und Maßnahmenvollzug, Bewährungshilfegesetz;
- 6. Grundzüge des Haushaltsrechts;
- 7. Grundzüge des öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtswesens, des Sozial- und Sozialversicherungsrechts;
- 8. Aufgaben und Ziele des Justiz-, Straf- und Maßnahmenvollzuges und der Bewährungshilfe;
- 9. Geschichte des europäischen Strafvollzuges im Überblick, Kriminalpolitik und Kriminologie;
- 10. Psychiatrie (unter Berücksichtigung der Psychopathologie und Tiefenpsychologie), soweit sie für die Beurteilung der Anstaltsinsassen und für die Erfüllung der Aufgaben der Bewährungshilfe notwendig ist;
- 11. Grundzüge der Pädagogik und der Psychologie einschließlich der Sozialpsychologie und der gebräuchlichsten Testmethoden;
- 12. Aufgaben und Methoden der Sozialarbeit im Straf- und Maßnahmenvollzug im Überblick.
Schlagworte
Prüfungsgegenstände
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2025
Gesetzesnummer
10008520
Dokumentnummer
NOR12099900
alte Dokumentnummer
N61982116320
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