Einführungsveranstaltung
§ 7.
Die Ausbildungsleiterin/der Ausbildungsleiter organisiert Einführungsveranstaltungen, die den Bediensteten einen Überblick über die Organisation des Ressorts und die Besonderheiten des Dienstes verschaffen sollen. Im Rahmen der Einführungsveranstaltung werden insbesondere ressortspezifische Kenntnisse über die Europäische Union, über Korruptionsprävention – Compliance – Integrität sowie über Gender Mainstreaming und Gleichbehandlung vermittelt. Die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung ist verpflichtend.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2023
Gesetzesnummer
20009794
Dokumentnummer
NOR40190785
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