§ 7.
Vermögensnachteile, die dadurch entstanden sind, daß laufend Untersuchungen von Milch und Molke und Erzeugnissen aus diesen Produkten zur Feststellung des Ausmaßes ab radioaktiver Kontamination entstanden sind, werden mit den tatsächlich entstandenen Kosten erfaßt. Die Kosten für die Anschaffung von Untersuchungsgeräten sind mit den tatsächlichen Ausgaben zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018
Gesetzesnummer
10010518
Dokumentnummer
NOR12134295
alte Dokumentnummer
N8198711541Y
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