Das Berggesetz ist mit 31. 12. 2001 außer Kraft getreten.
Wiederholungsprüfung
§ 7.
Die Häuerprüfung kann, wenn sie nicht bestanden wurde, frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Das Berggesetz ist mit 31. 12. 2001 außer Kraft getreten.
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2026
Gesetzesnummer
10006523
Dokumentnummer
NOR12071416
alte Dokumentnummer
N51976153810
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