Förderwerber
§ 7.
Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die beabsichtigen, Maßnahmen gemäß § 3 Abs. 1 zu setzen.
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2024
Gesetzesnummer
20012195
Dokumentnummer
NOR40251441
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