Gegenstand „Logistik“
§ 7.
(1) Die zur Prüfung antretende Person hat kompetenzorientierte Aufgaben aus sämtlichen nachfolgenden Bereichen zu bearbeiten:
- 1. Grundbegriffe der Distributionslogistik, Abläufe und deren Vernetzung,
- 2. besondere Anforderungen hinsichtlich des Umgangs mit Sendungen ohne Anschrift, Wertsendungen und zahlungspflichtigen Sendungen sowie dokumentationspflichtigen Sendungen,
- 3. Besonderheiten von Zustellgebieten und Kriterien für eine optimale Tourenplanung,
- 4. berufsrelevante Lagerungsvorschriften, Lagerarten und Lagerformen sowie unterschiedliche Kommissionierungsmethoden und -verfahren,
- 5. Einsatz von automatischen Sortieranlagen sowie Anforderungen an Sendungen und Grenzen der automatischen Sortierung von Sendungen,
- 6. die Bedeutung verschiedener Fördermittel für den innerbetrieblichen Transport und deren Einsatz,
- 7. geeignete Verpackungen für Waren entsprechend den Eigenschaften und Beanspruchungen der Produkte sowie Berücksichtigung von Modulmaßen und Standards,
- 8. branchenspezifische Möglichkeiten zur Kennzeichnung, Codierung und Nachverfolgung von Sendungen,
- 9. Maßnahmen für den Umgang mit schadhaften Sendungen.
(2) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
- 1. fachliche Richtigkeit,
- 2. Vollständigkeit der Aufgabenlösung.
(3) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 105 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 120 Minuten zu beenden.
Schlagworte
Kommissionierungsverfahren
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2025
Gesetzesnummer
20012923
Dokumentnummer
NOR40270276
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