§ 781
Werden der Ehegatte oder die Eltern mit Stillschweigen übergangen, so können sie nur den Pflichtteil fordern.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 781
Werden der Ehegatte oder die Eltern mit Stillschweigen übergangen, so können sie nur den Pflichtteil fordern.
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