Abschnitt 10
CE-Konformitätskennzeichnung
§ 75.
Die CE-Konformitätskennzeichnung ist auf dem Sicherheitsbauteil deutlich sichtbar anzubringen oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem mit diesem Bauteil fest verbundenen Etikett.
Zuletzt aktualisiert am
04.12.2018
Gesetzesnummer
20002994
Dokumentnummer
NOR40046203
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)