§ 6
Diese zusätzliche Rückstellung ist im Deckungsstock gemäß § 20 Abs. 2 Z 1 VAG zu bedecken.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 6
Diese zusätzliche Rückstellung ist im Deckungsstock gemäß § 20 Abs. 2 Z 1 VAG zu bedecken.
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