§ 6 Wasch-Trockner-Verbrauchsangabenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 28.2.1998

Etikett

§ 6.

Inhalt, Format und Farbe des Etiketts nach § 4 Abs. 1 der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung haben dem Anhang I zu entsprechen. Das Etikett ist außen an der Vorder- oder Oberseite des Geräts deutlich sichtbar und nicht verdeckt anzubringen.

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