§ 6.
Im Ergänzungsbereich Steiermark ist eine Stellungskommission zu bilden. Das Militärkommando Steiermark hat sich für folgende Teile seines Ergänzungsbereiches folgender Stellungskommissionen zu bedienen:
| zuständige Stellungskommission |
| Steiermark |
| Kärnten |
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2022
Gesetzesnummer
20011837
Dokumentnummer
NOR40242684
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