§ 6.
Der Kostenersatz für Erteilung von Auskünften über erkennungsdienstliche Daten beträgt
- 1. bei Lichtbildern insgesamt 8,20 Euro;
- 2. bei Fingerabdrücken insgesamt 30,20 Euro.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 6.
Der Kostenersatz für Erteilung von Auskünften über erkennungsdienstliche Daten beträgt
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