§ 6 Prospektinhalt-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 10.8.2005

Geltende Steuervorschriften

§ 6

In Schema E Z 3 des InvFG 1993 sind unter der Wortfolge „Geltende Steuervorschriften“ folgende Informationen zu verstehen:

  1. 1. Darstellung der Besteuerung des Kapitalanlagefonds in Österreich,
  2. 2. Hinweis, dass die Besteuerung der Erträgnisse oder Kapitalgewinne aus dem Kapitalanlagefonds beim jeweiligen Anleger von der Steuersituation des Anlegers und/oder von dem Ort, an dem das Kapital investiert wird, abhängt, und dass ein Anleger bei offenen Fragen professionellen Rat einholen soll.

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