§ 6 Messerschmiede-Meisterprüfungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 19.7.1995

Werkstoffkunde

§ 6.

Im Gegenstand Werkstoffkunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:

  1. 1. Arten, Eigenschaften, Bezeichnungen, Verwendung und Verarbeitung der Werkstoffe und der Hilfsstoffe,
  2. 2. Vorkommen und Gewinnung von Eisen und anderen Metallen, Herstellung von Stahl, von anderen Metallen und Metallegierungen sowie von Kunststoffen,
  3. 3. Gefügebehandlung durch Glühen, Härten und Anlassen,
  4. 4. Einteilen der Stähle nach Qualität und Handelsformen,
  5. 5. Kunststoffe, die im Handwerk der Messerschmiede einschließlich der Erzeuger von Hieb- und Stichwaffen Verwendung finden,
  6. 6. Holzarten, die im Handwerk der Messerschmiede einschließlich der Erzeuger von Hieb- und Stichwaffen Verwendung finden.

Schlagworte

Hiebwaffe

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2018

Gesetzesnummer

10007636

Dokumentnummer

NOR12084915

alte Dokumentnummer

N5199529797L

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