Automatenparkscheine
§ 6
Auf Parkscheinen, die von Parkschein-Ausgabe-Automaten ausgegeben werden, muß mindestens ersichtlich sein:
- 1. Datum,
- 2. Uhrzeit des Beginns oder des Endes der Parkzeit und
- 3. die Höhe der dafür entrichteten Gebühr.
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