§ 6 Kunststeinerzeuger-Meisterprüfungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1982

Fachkunde

§ 6.

Im Gegenstand Fachkunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:

  1. 1. Werkstoffkunde
  1. a) Vorkommen, Eigenschaften und Verarbeitung der für die Kunststeinherstellung gebräuchlichsten Rohstoffe,
  2. b) Zement und Gesteinsarten sowie ihre Unterschiede in bezug auf Härte,
  3. c) Mischungen, die für die Kunststeinherstellung am häufigsten verwendet werden,
  4. d) Bewehrung,
  5. e) Aufbewahrung, Lagerung und Möglichkeiten der Anwendung der Rohstoffe,
  6. f) Korngrößenzusammenstellung, Treib- und Schwunderscheinungen,
  7. g) Schäden durch Witterungseinflüsse, Materialfehler und fehlerhafte Bearbeitung,
  8. h) Isolierstoffe, Dichtungs- und Härtemittel gegen Zerstörung und Abnutzung,
  9. i) Möglichkeiten der Verwendung chemischer Hilfsstoffe,
  10. j) Farbstoffe, die bei der Kunststeinherstellung verwendet werden;
  1. 2. Werkzeug- und Gerätekunde

Schlagworte

Prüfungsstoff, Treiberscheinungen, Dichtungsmittel, Werkzeugkunde

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2018

Gesetzesnummer

10006734

Dokumentnummer

NOR12073417

alte Dokumentnummer

N51982172300

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