Eigenes Einkommen
§ 6.
(1) Der regionale Klimabonus gilt nicht als eigenes Einkommen.
(2) Zuwendungen nach diesem Bundesgesetz dürfen weder gepfändet noch verpfändet werden.
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2024
Gesetzesnummer
20011819
Dokumentnummer
NOR40245077
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