Auswahlkriterien
§ 6.
(1) Die Auswahlkriterien gemäß § 5 B-GlBG sind zu beachten.
(2) In Bewerbungsgesprächen sind frauendiskriminierende Fragestellungen (wie zur Familienplanung) unzulässig. Bei der Beurteilung der Eignung dürfen keine Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypischen Verständnis der Geschlechter orientieren.
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2022
Gesetzesnummer
20010752
Dokumentnummer
NOR40217248
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)