§ 6
§ 6. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2004 in Kraft. Sie ist auf zum Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens anhängige Verwaltungsverfahren nicht anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 6
§ 6. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2004 in Kraft. Sie ist auf zum Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens anhängige Verwaltungsverfahren nicht anzuwenden.
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