In-Kraft-Treten und Schlussbestimmungen
§ 6
(1) Diese Verordnung tritt mit 11. März 2007 in Kraft.
(2) Auf Feuerzeuge, die nachweislich vor dem 11. März 2007 erstmalig in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht wurden, finden die Bestimmungen dieser Verordnung keine Anwendung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)