Antrag auf Eintragung gemäß § 6 Abs. 5 E-GovG
Antrag auf Eintragung gemäß § 6 Abs. 5 E-GovG
§ 6.
Für einen Antrag auf Eintragung im Zuge eines Verfahrens zur Ausstellung einer Bürgerkarte gemäß § 6 Abs. 5 E-GovG ist kein Nachweis der Eintragungsdaten erforderlich.
Zuletzt aktualisiert am
24.06.2022
Gesetzesnummer
20006490
Dokumentnummer
NOR40111047
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