Kultursubstrate
§ 6
Bei Kultursubstraten hat die Kennzeichnung folgende Angaben zu enthalten:
- 1. Name (Firma) und Anschrift des Herstellers mit Sitz oder Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft;
- 2. Bezeichnung als Kultursubstrat;
- 3. Bezeichnung der Ausgangsstoffe gemäß Anlage 1;
- 4. bei Einmischung von Langzeitdüngemitteln: Ablaufdatum oder Haltbarkeitsdauer und Wirkungsdauer;
- 5. Angabe der verfügbaren Primärnährstoffe, Leitfähigkeit in mS/cm (oder Salzgehalte in g/l Kaliumchlorid) und pH-Wert in Bereichen;
- 6. Gewicht in kg oder Volumen in l oder m3; bei Angabe des Bruttogewichtes ist im unmittelbaren Zusammenhang das Gewicht der Verpackung anzugeben;
- 7. Hinweise zum Anwendungsbereich und zur sachgerechten Anwendung, Lagerung und Behandlung sowie zu Aufwandmengen;
- 8. die in Anlage 1 und 2 vorgeschriebenen weiteren Angaben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)