§ 6 Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten freiberuflich tätigen Unternehmern

Alte FassungIn Kraft seit 28.2.1973

Diese Verordnung wurde in § 28 Abs. 5 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, nicht aufgezählt und ist daher gegenstandslos.

§ 6.

Diese Verordnung ist auf Vorsteuern anwendbar, die gemäß § 20 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 in die Kalenderjahre 1973 und 1974 fallen.

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

10004135

Dokumentnummer

NOR12045733

alte Dokumentnummer

N3197310412Q

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