l) der Barschaft;
§ 680
Zur Barschaft gehören auch jene öffentlichen Credits-Papiere, welche im ordentlichen Umlaufe die Stelle des baren Geldes vertreten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
l) der Barschaft;
§ 680
Zur Barschaft gehören auch jene öffentlichen Credits-Papiere, welche im ordentlichen Umlaufe die Stelle des baren Geldes vertreten.
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