§ 676
Ist hingegen das Behältniß beweglich, oder doch eine für sich bestehende Sache; so hat der Legatar nur auf das Behältniß, nicht auch auf die darin befindlichen Sachen Anspruch.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 676
Ist hingegen das Behältniß beweglich, oder doch eine für sich bestehende Sache; so hat der Legatar nur auf das Behältniß, nicht auch auf die darin befindlichen Sachen Anspruch.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)