§ 63 SeilbG 2003

Alte FassungIn Kraft seit 22.11.2003

§ 63.

Das Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile wird auf Antrag des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten durch eine von ihm ausgewählte Benannte Stelle durchgeführt.

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2018

Gesetzesnummer

20002994

Dokumentnummer

NOR40046191

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