Rücktritt vom Vertrag
§ 60.
Werden Bestellungen unter Nichteinhaltung der Bestimmungen des § 57 oder des § 59 aufgesucht oder entgegengenommen, so hat der Käufer das Recht, innerhalb einer Woche nach Abschluß des Kaufvertrages zurückzutreten. Der Rücktritt ist bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit schriftlich zu erklären. Es genügt, wenn die schriftliche Erklärung des Rücktrittes binnen des genannten Zeitraumes abgesendet wird.
Zuletzt aktualisiert am
21.09.2023
Gesetzesnummer
10007517
Dokumentnummer
NOR12082315
alte Dokumentnummer
N5199434577J
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