Prüfungsgebiete der Eignungsprüfung für Kollegs an Bildungsanstalten
für Kindergartenpädagogik
§ 5a
§ 5a. Im Rahmen der Eignungsprüfung ist eine praktische Prüfung gemäß § 5 Abs. 7 abzulegen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Prüfungsgebiete der Eignungsprüfung für Kollegs an Bildungsanstalten
für Kindergartenpädagogik
§ 5a
§ 5a. Im Rahmen der Eignungsprüfung ist eine praktische Prüfung gemäß § 5 Abs. 7 abzulegen.
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