§ 5 ZustellFormV

Alte FassungIn Kraft seit 29.12.1999

§ 5

Die in der Anlage zur Stammfassung dieser Verordnung festgelegten Formulare 1 bis 6 können aufbrauchend verwendet werden, die Formulare 1 und 2 haben jedoch mit 1. Juni 2000 den in der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 493/1999 festgelegten technischen Spezifikationen zu entsprechen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)