Außer-Kraft-Treten
§ 5
Nachstehende Verordnungen treten außer Kraft:
- 1. Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an schienengleichen Eisenbahnübergängen (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnübergängen 1993), BGBl. Nr. 84/1994,
- 2. Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an Eisenbahnsicherungsanlagen Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnsicherungsanlagen 1994), BGBl. Nr. 287/1994,
- 3. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an Eisenbahnbrücken (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnbrücken), BGBl. II Nr. 10/2000,
- 4. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an elektrischen Anlagen von Eisenbahnen (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an elektrischen Eisenbahnanlagen), BGBl. II Nr. 11/2000, und
- 5. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an Eisenbahnanlagen (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnanlagen), BGBl. II Nr. 490/2002.
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