Strafbestimmungen
§ 5.
(1) Wer Ratings entgegen Art. 4 Abs. 1 UA 1 der EG-Verordnung verwendet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit einer Geldstrafe von bis zu 30 000 Euro zu bestrafen
(2) Wer gegen die Informationspflicht in Prospekten nach Art. 4 Abs. 1 UA 2 der EG-Verordnung verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit einer Geldstrafe von bis zu 30 000 Euro zu bestrafen.
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