§ 5 Lichtbildausweis für Personen mit Privilegien und Immunitäten

Alte FassungIn Kraft seit 17.5.2010

§ 5

(1) Diese Verordnung tritt mit 17. Mai 2010 in Kraft.

(2) Die Verordnung der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten über die Ausstellung von Lichtbildausweisen an Angehörige jener Personengruppen, die in Österreich Privilegien und Immunitäten genießen, BGBl. II Nr. 189/2003, tritt mit Ablauf des 16. Mai 2010 außer Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)