§ 5.
Der Lern- und Arbeitsmittelbeitrag wird pro Schuljahr und Schüler mit 150 Punkten festgesetzt und kann in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres entrichtet werden. Ein Überschuß ist dem Schüler am Ende des Schuljahres zurückzuzahlen.
Schlagworte
Lernmittelbeitrag
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2018
Gesetzesnummer
10010674
Dokumentnummer
NOR12135660
alte Dokumentnummer
N8199116385J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)