§ 5 FOnErklV

Alte FassungIn Kraft seit 28.12.2006

§ 5.

(1) Auf elektronische Übermittlungen ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung ist die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen, BGBl. II Nr. 192/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 436/2005, nicht mehr anzuwenden.

(2) Die elektronische Übermittlung der Unterlagen im Sinn des § 1 Abs. 2 ist erstmals anlässlich der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung 2006 zulässig.

Schlagworte

Umsatzsteuererklärung, Einkommensteuererklärung

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2021

Gesetzesnummer

20005197

Dokumentnummer

NOR40086050

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)