§ 5 Durchführung der Intervention von Rindfleisch, Schweinefleisch und Schaf- und Ziegenfleisch

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2007

3. Abschnitt

Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung Antragsstellung

§ 5.

Anträge auf Gewährung einer Beihilfe nach § 1 sind unter Verwendung von der AMA aufzulegender Formblätter bei der AMA einzureichen.

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2025

Gesetzesnummer

10007593

Dokumentnummer

NOR40090186

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