Aufbau der Grundausbildung
§ 5.
Die Grundausbildung setzt sich für Bedienstete aller Verwendungsgruppen aus folgenden Ausbildungsabschnitten zusammen:
- 1. Basisausbildung,
- 2. Ausbildungsturnus,
- 3. Theoretische Grundlagen.
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2018
Gesetzesnummer
20003676
Dokumentnummer
NOR40056957
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