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§ 5 Berufsbezeichnung Akademisch geprüfter Lehrer für Gesundheitsberufe“ und Akademisch geprüfte Lehrerin für Gesundheitsberufe“
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01.12.1994 bis 31.07.1997 (BGBl. I Nr. 48/1997)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.