§ 5.
Der CIM-Frachtbrief für Frachtgut ist bei der Aufgabe von Stückgütern als Frachtgut nach dem Internationalen Eisenbahn-Gütertarif Teil I (IGT I) zu verwenden und besteht aus fünf
Teilen:
Blatt 1: Frachtbrieforiginal erhält der Empfänger
Blatt 2: Frachtkarte bleibt im Umbehandlungs- oder im
Bestimmungsbahnhof
Blatt 3: Empfangsschein bleibt im Bestimmungsbahnhof,
dient auch als Stellungspapier
für die Zollbehörden
Blatt 4: Frachtbriefdoppel erhält der Absender
Blatt 5: Versandschein bleibt im Versandbahnhof
Schlagworte
Umbehandlungsbanhof
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2025
Gesetzesnummer
10006815
Dokumentnummer
NOR12074353
alte Dokumentnummer
N5198613074L
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