§ 5.
(1) Eine bei In-Kraft-Treten dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Einleitung gemäß § 1 Abs. 2 bis 4 hat innerhalb von drei Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anhänge A bis F zu entsprechen.
(2) Diese Verordnung tritt am 28. Dezember 2002 in Kraft. Die Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Reinigung von Verbrennungsgas (AEV Verbrennungsgas), BGBl. Nr. 886/1995, tritt mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2019
Gesetzesnummer
20002742
Dokumentnummer
NOR40041332
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)